Bitte befolgen Sie unsere Hinweise.
Sie tragen damit zu einer erfolgreichen Bettwanzen-Inspektion bei.
Das Bettwanzen-Spürhunde-Team Leipzig kann nur Inspektionen durchführen, wenn zuvor keine Biozide im Inspektionsbereich ausgetragen worden sind. Pulverrückstände von Kieselgur/Diatomeenerde müssen aus gesundheitlichen Gründen (für die Hunde) vollständig aufgewischt werden, bevor wir eintreffen. Andernfalls können wir unsere Inspektion nicht durchführen (siehe AGB 5.).
Auch Abklebungen sind zu entfernen. Vielen Dank!
Für Schäden, die aufgrund der Nichtbefolgung der Hinweise entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
Mit der Beauftragung und Durchführung einer Bettwanzen-Inspektion erkennen Sie die Hinweise & AGB an.
Wichtig: Vermeiden Sie während des Spürhunde-Einsatzes jegliche Ablenkungen. Bitte ignorieren Sie die Hunde vor und während
des Einsatzes; streicheln und füttern Sie diese nicht.
Indem Sie diesen Hinweisen folgen, können Sie sicherstellen, dass unser Bettwanzen-Spürhunde-Team mit höchster Effizienz
arbeitet und dabei sicher bleibt.
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil der zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Verträge.
1.2 Jegliche entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind für uns nicht verbindlich, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Durchführung von Dienstleistungen
2.1 Unsere Dienstleistungen zur Bettwanzen-Inspektion mit Spürhunden und alle erforderlichen begleitenden Arbeiten werden im Rahmen eines Dienstvertrags erbracht.
3. Angebot, Vertragsabschluss
3.1 Die im Rahmen des Vertrags durchgeführte Beratung erfolgt nach bestem Wissen und basiert auf unserem Erfahrungs- und Wissensstand.
3.2 Verträge und Aufträge können mündlich, fernmündlich oder schriftlich erteilt werden und kommen durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Auftragsdurchführung zustande. Zusätzlich können vor Ort, unmittelbar vor, während oder unmittelbar nach dem Spürhunde-Einsatz, mündliche Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen werden.
3.3 Sofern zur Erfüllung des Vertrags behördliche oder andere erforderliche Genehmigungen erforderlich sind, obliegt es dem Kunden oder seinem gesetzlichen Vertreter, diese einzuholen.
4. Auftragsabwicklung
4.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Im Einklang mit dem Tierschutzgesetz (§ 3) erhalten die Spürhunde abhängig von den Außen- und Innentemperaturen im Hochsommer vermehrt Ruhezeiten. Wir übernehmen die Verantwortung für Entscheidungen, die das Wohl der Tiere betreffen. Die Dauer der einzelnen Suchsequenzen kann verkürzt werden, während die Trink- und Ruhezeiten verlängert werden können. Hieraus resultierende Verlängerungen des Einsatzes werden dem Kunden nicht berechnet, und umgekehrt besteht kein Anspruch gegen uns.
4.3 Wir behalten uns das Recht vor, Dienstleistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
4.4 Die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Anweisungen zur Abwicklung des Auftrags sind zu beachten und umzusetzen. Der Kunde hat den Anweisungen des Hundeführers bei der Umsetzung zu folgen.
5. Gewährleistung und Haftung für Dienstleistungen
5.1 Ein erfolgreicher Spürhunde-Einsatz setzt voraus, dass der Kunde uns umfassend informiert, insbesondere über Besonderheiten des zu durchsuchenden Objekts. Wir behalten uns das Recht vor, die Durchführung eines übernommenen Auftrags abzulehnen oder abzubrechen, wenn vor Ort Umstände auftreten, die bei der Auftragserteilung nicht erkennbar waren und die die vereinbarte Tätigkeit nicht mehr verantwortbar machen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Bioziden und möglichen Gefahren für die Spürhunde, aber auch bei Nichtbefolgung unserer Hinweise zum Spürhunde-Einsatz. In solchen Fällen sind Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen und sämtliche Kosten sind dem Auftragnehmer zu erstatten, es sei denn, der Abbruch ist auf unser Verschulden zurückzuführen.
5.2 Wird die Absuche aufgrund der Nichtbefolgung unserer Hinweise (s.o.) durch den Kunden nicht durchgeführt, so bleibt der Kunde dennoch zur Zahlung der vereinbarten Kosten für den Spürhunde-Einsatz verpflichtet.
5.3 Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Rahmen der Dienstleistung nur insoweit, als sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden im Zusammenhang mit der Erfüllung von Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten).
6. Haftung des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns alle relevanten Informationen über ausgebrachte Biozide zur Verfügung zu stellen, um die sichere Durchführung des Spürhunde-Einsatzes zu gewährleisten.
6.2 Falls der Auftraggeber verschweigt, dass Biozide ausgebracht wurden, und die Bettwanzen-Inspektion mit den Spürhunden im Wirkungszeitraum (laut Sicherheitsdatenblatt oder Informationen des Herstellers) durchgeführt wird, gelten je nach Art des ausgebrachten Wirkstoffs folgende Schadenersatzansprüche als vereinbart: Für freiverkäufliche Biozide wie Ardap, Envira, Kieselgur-Präparate usw. beträgt der Schadenersatz 1.000,00 €; für professionelle Biozide wie Fendona 60 EC, Demand 10 SC, Biopren 6 EC, Mythic SC usw. beträgt der Schadenersatz 10.000,00 €. Für nicht klassifizierte oder unbekannte Wirkstoffe beträgt der Schadenersatz 8.000,00 €.
7. Stornierung
7.1 Sagt der Kunde den Auftrag weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Einsatztag ab, so ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Kosten zu entrichten. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob zusätzlich unvermeidbare Kosten gemäß Ziffer 7.2 entstanden sind.
7.2 Kündigt der Kunde den Vertrag aus berechtigten Gründen (z.B. aufgrund der Ausübung eines etwaigen Widerrufs- oder Rücktrittsrechts) vor der tatsächlichen Auftragsdurchführung, so hat er dem Auftragnehmer die bis dahin anfallenden, nicht mehr vermeidbaren Kosten (z.B. nicht stornierbare Unterbringungskosten, Reisekosten) zu erstatten.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer zu erfolgen. Falls diese Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Zinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz zu berechnen.
8.2 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte können von Kunden nur geltend gemacht werden, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
9. Gerichtsstand
9.1 Leipzig gilt als Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag im Rahmen seines Handelsgewerbes abgeschlossen wurde.
10. Schlussbestimmung
10.1 Falls eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, gilt stattdessen die gesetzliche Vorschrift. Die übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben davon unberührt.